Corona-Virus: Empfehlungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker - UPDATE 30.04.2020
Für ganz Deutschland gilt: Laut Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 gelten die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit weiter, medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich, alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Und auch nach der heutigen Besprechung bleiben die Beschlüsse und Entscheidungen des Corona-Kabinetts für uns im Wesentlichen weiter gültig.
Trotzdem sind regionale Unterschiede der Allgemeinverfügungen und -verordnungen und ihre Vollzugs- und Auslegungshilfen unbedingt zu beachten.
Denn immer noch legen die zuständigen Behörden unterschiedlich und teils widersprüchlich aus. Die Verordnungslage ändert sich nahezu täglich, sodass wir Ihnen allenfalls verschiedene Orientierungshilfen zur Verfügung stellen können, bei denen immer der aktuelle Stand zu beachten ist.
Praktisch bedeutet das, dass Sie in Ihrer Praxis Ihre Tätigkeit auf das „medizinisch Notwendigste reduzieren müssen.“
Damit Sie die Patienten angemessen lenken und die Behandlung in der Praxis managen können, empfehlen wir Ihnen die Orientierungshilfen der Arbeitsgruppe Corona, einem Expert*innen-Gremium der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, das auch den IST-Zustand der Corona-Verordnungen in einem „Ampelsystem“ darstellt.
Top 10 der zu beachtenden Maßnahmen in der Heilpraktikerpraxis:
- Reduzieren Sie Behandlungen auf das medizinisch notwendige Minimum.
- Es besteht Behandlungsverbot für Corona, d.h. Sie dürfen auch keine „Corona-Tests“ durchführen oder Tipps geben, wie man das Immunsystem in Bezug auf Corona stärkt!
- Für den Heilpraktiker Bereich Naturheilkunde besteht zudem eine Meldepflicht, nach Corona-Meldepflicht-Verordnung.
- Werden Sie nur tätig, nachdem Sie die gesetzlichen Bestimmungen vor Ort geprüft haben.
- Beachten Sie zwingend die gestiegenen hygienischen Anforderungen (Mindestabstand, wann immer möglich, keine Begleitpersonen, Mundnasenschutz bei Behandlungen < 1,5 m empfohlen, diesbezüglich einrichtungsspezifische Risikobewertung…).
- Lenken Sie die Patientinnen und Patienten vor Besuch in der Praxis (haben sie Erkältungszeichen oder hatten sie in den letzten 14-Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall, müssen sie sich telefonisch beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst melden).
- Dokumentieren Sie, warum die Behandlung medizinisch erforderlich war.
- Wenn der Mindestabstand während der Behandlung nicht vertretbar war, dokumentieren Sie auch, welche zusätzlichen Maßnahmen Sie zum Patientenschutz getroffen haben.
- Planen Sie ausreichend Zeit zwischen den Behandlungen ein und führen Sie eine gründliche Desinfektion aller Patientenkontaktflächen durch (Patientenliege, Türgriffe, Handläufe, Klingelknopf…).
- Schützen Sie auch sich selbst: Führen Sie Behandlungen nur durch, wenn Sie sie sicher managen können und Sie für sich kein erhöhtes Erkrankungsrisiko einschätzen.
Wenn Sie, trotz aller Vorkehrungen, plötzlich doch einen Patienten mit begründetem Verdacht auf COVID-19 in Ihrer Praxis haben, folgen Sie dem Ablaufplan des Robert-Koch-Instituts (RKI) und informieren sofort das für Sie zuständige Gesundheitsamt, das den Betroffenen in einen Rettungswagen mit Infektionsschutzset zu einer stationären Einrichtung bringt.
Zum Flussschema: Maßnahmen und Testkriterien bei COVID-19-Verdacht, 6.4.2020:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.html
Informationen RKI zu erweiterten Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Stand: 30.04.2020)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html
Hinweise des RKI zum beispielhaften An- und Ablegen von Persönlicher Schutzausrüstung (in Bildern):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/PSA_Fachpersonal/Dokumente_Tab.html
Aktuelle Informationen zum Thema Corona:
Naheliegend, aber nicht erlaubt – Heilpraktiker dürfen Desinfektionsmittel nicht selbst herstellen!
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/564-naheliegend-aber-nicht-erlaubt.html
Verführerische Angebote: Sars-CoV-2-Antikörpertests - Warum Sie keine Antikörpertests durchführen dürfen:
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/562-antikoerpertests-auf-sars-cov-2-fuer-patientinnen-patienten.html
Fragen und Antworten zu Verdienstausfallregelungen:
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/559-vuh-aktuell-fragen-und-antworten-zu-verdienstausfallregelungen.html
Wofür darf ich Soforthilfegelder verwenden - und wofür nicht?
https://www.vfp.de/aktuelles/news/1527-wofuer-darf-ich-soforthilfegelder-verwenden-und-wofuer-nicht.html
Menschen in Not telefonisch beraten...
Über den Bereitschaftsdienst von Theralupa und wie sie als Freier Therapeut im Einsatz bleiben
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/560-freie-therapeuten-bleiben-im-einsatz-bereitschaftsdienst.html
Online Sprechstunde - Fernsprechstunde im Internet
Kooperationspartner ermöglichen VUH und VFP-Mitgliedern eine Online-Sprechstunde
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/565-vuh-aktuell-online-beratung-fernsprechstunde-im-internet.html
Hierzu finden Sie einen Muster Behandlungsvertrag inklusive Datenschutzinformation (Stand: 2.04.2020) im internen Mitgliederbereich unter Downloads → 3. Praxis.
AG Corona analysiert Corona-Verordnungen und gibt Orientierungshilfen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker heraus
Die Arbeitsgruppe Corona, kurz AG Corona, ist ein Gremium der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften und setzt sich aus Expertinnen und Experten aus acht verschiedenen Berufsverbänden zusammen. Tagtäglich analysiert die AG Corona anhand der zur Verfügung stehenden Allgemeinverordnungen, Auslegungs- und Vollzugshilfen die aktuelle Rechtslage und prüft inwiefern die gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Tätigkeit in der Heilpraktikerpraxis und in der Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie nehmen.
Problem: Die durch die Landesregierungen erlassenen Allgemeinverordnungen und Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Behörden vor Ort uneinheitlich umgesetzt. Das führt zu zahlreichen Fehlinterpretationen und einer zunehmenden Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen. Da sich aktuell die Rechtslage nahezu stündlich ändern kann, hat sich die Arbeitsgruppe entschieden, den IST-Zustand in einem „Ampelsystem“ wiederzugeben. Diese „Ampeln“ werden von der AG Corona fortlaufend überprüft und je nach Notwendigkeit auf Grün, Gelb oder Rot gestellt. Mehr Informationen zur AG-Corona finden Sie im Mitgliederbereich des VUH e.V. und VFP e.V.. Der VUH e.V. und der VFP e.V. sind aktive Mitglieder der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.
2019-nCoV - Risikomanagement in der Heilpraktikerpraxis – Stand: 06.04.2020
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/566-2019-ncov-risikomanagement-in-der-heilpraktikerpraxis-stand-06-04-2020.html
AG Corona aktualisiert „Corona Ampel“ und gibt Orientierungshilfe zum Behandlungsmanagement heraus:
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/563-kurz-meldung-ag-corona-aktualisiert-corona-ampel-und-gibt-orientierungshilfe-zum-behandlungsmanagement-heraus.html
Stand 04.05.20