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Homöopathie

Homöopathie

Die Homöopathie ist Heilverfahren, bei dem durch Potenzierung (Verdünnung) und Gabe von pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Wirkstoffen eine Heilung erzielt wird.

Im Jahre 1790 beobachtete Samuel Hahnemann in einem Selbstversuch mit Chinarinde mehr zufällig, daß diese Substanz bei ihm genau diejenigen Symptome erzeugte, gegen die sie bei Kranken eingesetzt wurde.

In zahlreichen weiteren Versuchen an Freunden, Angehörigen und sich selbst untersuchte er viele weitere Substanzen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs und kam immer wieder zu dem Ergebnis, daß Arzneien an Gesunden charakteristische Symptome hervorrufen, die sie bei Kranken wiederum heilen.
Als erster in der Medizin führte er kontrollierte Experimente mit Arzneimitteln an gesunden Versuchspersonen durch, sogenannte Arzneimittelprüfungen.

Der Beginn der Homöopathie wird von Medizinhistorikern auf das Jahr 1796 datiert, als Samuel Hahnemann (geboren 10.4.1755 in Meißen, gestorben 2.7.1843, das Grab befindet sich in Paris auf dem Friedhof Père Lachaise) seine Erkenntnisse in "Hufelands Journal" erstmals der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vorstellte.
Aus seinen Experimenten leitete er folgenden Lehrsatz ab:

"Wähle, um sanft, schnell, gewiß und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfall eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden erregen kann als sie heilen soll!"

Diese Ähnlichkeitsregel bildet die Grundlage aller homöopathischen Therapie.

Homöopathie heißt wörtlich übersetzt "ähnliche Krankheit'.
Hahnemann schrieb seine Erkenntnisse im 1810 erschienenen Organon nieder.
Darin finden sich die drei Säulen der Homöopathie:


  1. Ähnlichkeitsregel

  2. Arzneimittelprüfung

  3. Gabenlehre



  1. Ähnlichkeitsregel
    Eine Behandlung mit demjenigen Arzneimittel, welches beim gesunden Menschen die meisten ähnlichen Symptome erzeugt, vermag - in besonderer, potenzierter Form verabreicht - die Krankheit zu heilen (simila similibus curantur, § 25 Organon) »Die Therapie mit "Gegenmitteln" (contraiia contraiiis, z.B. Schmerzen, Schlaflosigkeit, Diarrhoe mit Opium) lehnt Hahnemann wegen der Gefahr der langfristigen Verschlimmerung oder der Entstehung neuer Krankheiten ab (§ 57 f. Organon), in Notfällen ist sie jedoch ausdrücklich erlaubt.
  2. Arzneimittelprüfung
    Die Symptomatik geläufiger Vergiftungen mit stark wirkenden Pflanzen (Tollkirsche, Mutterkorn) erleichtert auch heute am ehesten und überzeugendsten den Einstieg in die Homöopathie. Hahnemann hat an sich, seiner Familie und seinen Mitarbeitern über 100 Mittel geprüft.
    Die Gesamtheit aller, durch eine Substanz hervorgerufenen Symptome ergibt das sogenannte Arzneimittelbild dieser Substanz. Alle geprüften Substanzen und ihre Arzneimittelbilder werden in der Arzneimittellehre (materia medica) zusammengefaßt (§ 143 Organon).
  3. Gabenlehre
    Grundlage der Arzneimittel sind Pflanzen, deren Verarbeitung meist in frischem Zustand erfolgt, Tiere oder tierische Produkte und Mineralien. Aus den Urtinkturen bzw. Urstoffen werden mit Alkohol oder Milchzucker folgende Arzneiformen bereitet:
  • Dilutionen (dil.), flüssige Zubereitungen,
  • Triturationen (trit.), das sind pulverförmige Verreibungen,
  • Tabletten (tabl.)
  • Globuli (glob.), auch Streukügelchen genannt.
  • In neuerer Zeit sind Ampullen für Injektionszwecke und Salben hinzugekommen.


Die Verdünnungen erfolgten bei Hahnemann noch in 100er Sprüngen (C-Potenzen). Später verwendete er auch Potenzen, welche durch ein mehrstufiges Verfahren in der Verdünnung 1:50.000 hergestellt wurden (LM- oder G-Potenzen).

Heute gibt es im Handel folgende Potenzen:

D-Potenzen (decem = 10) im Verhältnis 1:10 verdünnt
C-Potenzen (von centum = 100) im Verhältnis 1:100 verdünnt
LM- oder G-Potenzen im Verhältnis 1:50.000 verdünnt

Die D 1 entspricht einem Verdünnungsgrad von 1:10, die D 2 von 1:100, die D 3 von 1:1.000 usw. Analog gilt das für C-Potenzen: C 1 = 1:100, C2 = 1:10.000, C3 = 1:1.000.000, Vom Arzneigehalt her gesehen, ist die C 1 der D 2, die C 2 der D 4 gleichzusetzen.

Wenn Hahnemann später die Verdünnungen "Potenzen" (lat. potentia = Kraft) nannte, so hatte er dafür Gründe. Sein Verfahren war kein einfaches Verdünnen. Durch dieses stufenweise Verdünnen und eine spezielle Manipulation mittels Schütteln und Verreiben, glaubte er, den Arzneien einen höheren Wirkungsgrad verleihen zu können, als von ihrer stofflichen Konzentration zu erwarten war. Er nahm mit diesem Verfahren Probleme der kolioldalen Zustandsänderungen und anderer physikalischer Phänomene wie Katalyse, Affinität und Resonanz vorweg, über die wir erst heute einige Klarheit besitzen. Wie ernst auch heute die Angaben Hahnemanns genommen werden, geht aus dem neuen amtlichen Homöopathischen Arzneibuch hervor.

Als Richtschnur für die Verordnung gilt allgemein:

Je akuter und gröber die gesundheitliche Störung, um so tiefer ist die Potenz zu wählen und um so häufiger gilt es sie zu verabreichen. Je feiner und chronischer das Krankheitsbild sich darstellt, um so höher ist die Potenz zu wählen und um so weniger, evtl. nur einmalig wird sie verabreicht.

Eine sogenannte Erstverschlimmerung zeigt dem Therapeuten, daß er mit der Mittelwahl richtig liegt. Für den Patienten macht sich eine Erstverschlimmerung wie folgt bemerkbar: Wiederaufflammen der Symptomatik innerhalb der nächsten drei Tagen nach Gabe des homöopathischen Mittels, die Symptome bessern sich und verschwinden in einem Zeitraum von 24 Stunden und sind nie so schlimm wie sie schon einmal waren. Durch das nochmalige körperliche durchleben der Symptomatik wendet sich das Krankheitsbild zu einer raschen Genesung.

Hahnemann verabreichte nur Einzelsubstanzen. Aus dieser heute als klassische Homöopathie bekannten Heilmethode entwickelten nachfolgende Therapeuten z.B.:

  • Die Komplexmittelhomöopathie, bei der ein Gemisch aus homöopathischen Einzelmitteln zusammenwirkt.
  • Oder nach Dr. Schüßler die Therapie mit 24 homöopathisch aufbereiteten, lebensnotwendigen Salzen des Körpers.