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Alles, was Recht ist

fehlerhaftes_impressum

Viele Menschen, die in Heilberufen tätig sind (z.B. Heilpraktiker, Psychologische Berater, Tierheilpraktiker usw.), haben eine eigene Homepage, die sie häufig selbst gestalten. Dabei entstehen bisweilen fatale Fehler, weil die meisten Ersteller/innen juristische Laien sind. Besonders beim Impressum kommt es häufig zu Ordnungswidrigkeiten, die kostspielig werden können.

Die Gerichte setzen hierbei regelmäßig Streitwerte von mindestens 5.000 Euro an, so dass Anwaltskosten in Höhe von ca. 500 Euro entstehen, die die Betreiber/innen tragen müssen. Ein Problem, das man mit einem ordnungsgemäßen Impressum leicht umgehen kann. Wie ein einwandfreies Impressum auszusehen hat, ergibt sich aus § 5 des Telemediengesetzes (TMG):

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen; Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf; Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen, oder über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG angeboten oder erbracht wird; Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören; die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist; die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind; in Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Ein ordnungsgemäßes Impressum für einen Heilpraktiker könnte demgemäß so aussehen:

Karl Gustaf, Heilpraktiker
Testweg 2
22222 Testdorf
Telefon: 01234-567678
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Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE123456789

Für den Fall, dass keine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann im Impressum diese Angabe natürlich fehlen.

Im Einzelnen sollte durch einen Fachmann überprüft werden, ob die selbst gestaltete Homepage den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Kosten, die hierbei entstehen, sind mit ca. 150 Euro je nach Aufwand immer noch wesentlich geringerer als die horrenden Summen, die durch ein Abmahnverfahren wegen eines fehlerhaften Impressums oder Disclaimers entstehen könnten.

 

Joachim_Grass

Joachim Grass
Rechtsanwalt
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