Skip to main content

Schutz und Sicherheit in der Heilpraktikerpraxis mit Corona Schnelltests

Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen

Seit der Coronapandemie hat sich das Leben vieler Menschen drastisch verändert. Wer in der Pflege arbeitet oder eine andere körpernahe Dienstleistung anbietet, ist von den Coronabeschränkungen besonders hart betroffen. Selbst wer geimpft oder genesen ist, muss, je nach Verordnungslage weitere Coronatests über sich ergehen lassen.  

Seit dem 10.12.2021 gilt deutschlandweit für Praxispersonal, sich zwei Mal in der Woche via Antigen Test testen zu lassen. Für ungeimpfte Mitarbeiter gilt diese Regelung allerdings nicht: Sie müssen weiterhin täglich ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Testergebnisse sind weiterhin regelmäßig zu dokumentieren. Haben Sie eine Heilpraktiker Praxis, können Sie Corona Antigen Schnelltests für Ihr Unternehmen bequem in einem seriösen Onlineshop bestellen. Die Ware wird oft schnell geliefert und einen Mindestbestellwert gibt es nicht. Mit Großbestellungen lassen sich jedoch oft attraktive Rabatte erzielen.

Bild von Sozavisimost auf Pixabay

Welche weiteren Regelungen gelten aktuell?

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung soll sie spätestens im März 2022 eingeführt werden: Die Rede ist von der Impfpflicht für alle, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind. Der Grund dafür ist einfach: Üben Sie eine körpernahe Dienstleistung aus, haben Sie nicht nur eine Verantwortung sich selbst, sondern vor allem Ihren Patienten gegenüber. Diese müssen Sie schützen, so gut es geht. Laut Infektionsschutzgesetz dürfen vorübergehend nicht nur Ärzte impfen. Eine Impfung kann auch von Apothekern, und bei zahlreichen Zahn- oder Tierärzten durchgeführt werden.

Grundsätzlich sollten Sie sich darüber informieren, was in Ihrem Bundesland gilt, denn die Regelungen sind bundesweit nicht einheitlich. Zudem gibt es beinahe täglich Neuerungen und Änderungen. Ein wichtiger Faktor ist zum Beispiel der sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Steigt dieser über einen Wert von 6, kann die 2Gplus-Regel wieder gelten. Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene wieder einen negativen Testnachweis benötigen, um eine bestimmte Einrichtung besuchen zu können.

 

3G- oder 2G-Regel: Was gilt wo?

Das gilt natürlich auch für alle anderen körpernahen Dienstleistungen wie Fußpflege oder Massagestudios. In allen diesen Einrichtungen gilt bis auf Weiteres die 2G-Regel. Das bedeutet: Kunden dieser Einrichtungen müssen zwingend einen Impfnachweis oder den Nachweis über eine vollständige Genesung erbringen. Ein negatives Testergebnis genügt momentan nicht. Diese Regelung soll voraussichtlich bis mindestens 09.01.2022 gelten. Von dieser Regel gibt es allerdings einige Ausnahmen: Für Friseure zum Beispiel gilt in manchen Bundesländern weiterhin die 3G-Regel: Einen Friseur darf also jeder besuchen, der ein negatives Testergebnis vorlegen kann. Gleiches gilt für Dienstleistungen wie den Hörgeräteakustiker, die Augenoptik und den Orthopädietechniker.

Bild von zukunftssicherer auf Pixabay

Der Hygieneplan: Auch Sie als Heilpraktiker müssen ihn vorlegen

Zudem sollte diese Einrichtungen über ein entsprechendes Hygienekonzept verfügen. In allen Heilpraktikerpraxen in Deutschland muss also ein Hygieneplan deutlich sichtbar aushängen. Dies betrifft vor allem die Desinfektion und Reinigung aller medizinischen Geräte. Ein Hygieneplan umfasst also alle Abläufe in der Praxis, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Im Hygieneplan müssen Sie also genau festhalten, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Praxis ergreifen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Grundlage für Ihren Hygieneplan sind unter anderem das IfSG (Infektionsschutzgesetz), unterschiedliche Richtlinien (KRINKO, RKI-Richtlinie und TRBA 250) sowie Verordnungen der Ländergesetze (z.B. Infektionshygieneverordnung in Hessen). Auch als Heilpraktiker ohne Mitarbeiter sind Sie zur Aufstellung eines Hygieneplans verpflichtet. Für Heilpraktiker gelten also dieselben Hygieneregeln wie für zugelassene Ärzte.

 

Der Heilpraktiker

Sie haben noch keine Heilpraktiker Praxis, möchten eine solche aber eröffnen? Was ist ein Heilpraktiker überhaupt? Heilpraktiker verfügen über keine fachärztliche Approbation, sind aber dennoch dazu in der Lage, Menschen bei einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen zu helfen. Der Heilpraktiker ist für die meisten kein Beruf, sondern vielmehr eine Berufung. Mit Hilfe diverser Praktiken wie Osteopathie, Autogenem Training oder der Traditionellen Chinesischen Medizin sind Heilpraktiker in der Lage die Schulmedizin zu ergänzen. Mehr Informationen über das Berufsbild des Heilpraktikers finden Sie in unserem Online Portal.

 

Stand 01.01.2022

Beiträge auf Heilpraktiker.de