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Interview über das Versorgungswerk für Heilpraktiker

 

Interview mit Robert Zellerer, Continentale, über das Versorgungswerk für Heilpraktiker.

Lieber Herr Zellerer, Sie haben mit der Continentale ein „Versorgungswerk“ für Heilpraktiker auf die Beine gestellt. Was hat es damit auf sich?

Seit 35 Jahren betreue ich Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und Tierheilpraktiker, aktuell über 11 000 Kolleginnen und Kollegen. In dieser Zeit musste ich immer wieder feststellen, dass sie im Rentenalter gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Oftmals findet der Einstieg in das „heilkundliche Berufsleben“ erst später statt, nach Kindererziehung, nach Unzufriedenheit im Job etc., und es vergeht dann viel Zeit, bis die Praxis richtig „läuft“ und man sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzt.

Hier kommt Ihr Versorgungswerk ins Spiel. Welche Vorteile bringt es dem Heilpraktiker?
Das Versorgungswerk zeichnet sich durch drei unvergleichbare Dinge aus: einen niedrigen monatlichen Beitrag, eine optionale Zuzahlungsmöglichkeit je nach Praxiserfolg und eine hohe steuerliche Absetzbarkeit.

Und das garantiert eine gute und sichere Altersvorsorge? 
Ja. Wie bei allen anderen „Solo-Selbstständigen“ ist es auch für Heilpraktiker enorm wichtig, für das Alter vorzusorgen. Nicht nur die Kosten für das tägliche Leben müssen gedeckt sein, auch der Punkt der Krankenversicherung im Alter ist ein zentrales Thema in den späteren monatlichen Belastungen.

Wie viele Heilpraktiker in Deutschland nutzen bereits dieses Versorgungswerk?
Schon über 1000 Kolleginnen und Kollegen, und täglich werden es mehr.

Ist in der heutigen schwierigen Zinssituation eine derartige Anlage überhaupt noch sinnvoll?
Die Probleme am Kapitalmarkt bringen viele konventionelle Anlageformen natürlich in echte Schwierigkeiten, um für den „Sparer“ eine Rendite zu erwirtschaften. Gerade hier ist unser Versorgungswerk eine echte Alternative. Der Vorteil für den Einzelnen ist, neben der Flexibilität und dem geringen Mindestbeitrag, der enorme steuerliche Effekt. Das Versorgungswerk hat seine Grundlage in der staatlich garantierten und geförderten Rürup-Rente. Es können in 2019 bis 88% der in das Versorgungswerk eingezahlten Beiträge steuerlich angerechnet werden. 

Klingt gut. Der Renditeeffekt hängt aber natürlich auch von der steuerlichen Situation des Einzelnen ab. Dazu ist der einzusetzende Monatsbeitrag ja individuell wählbar. Gibt es einen Richtwert, den Sie empfehlen?
Für Einsteiger würde sich der niedrigste Monatsbeitrag von 10 EUR anbieten. Praxiserfahrene Kolleginnen und Kollegen können auch einen höheren Beitrag wählen. Wichtig ist stets die persönliche Planung in jedem Monat, um dann mit der endgültigen Zuzahlung am Ende des Wirtschaftsjahres die optimale Lösung zu erlangen.

Wie genau läuft das mit diesen frei wählbaren Sonderzahlungen ab?
Sonderzahlungen sind ein wichtiger Baustein unseres Versorgungswerkes. Jährlich sind bis zu zwei Sonderzahlungen möglich, spätestens bis zum 15. Dezember des Praxisjahres. Die Höhe kann der Heilpraktiker selbst bestimmen. 

Sie geben dem Heilpraktiker damit eine Menge Eigenverantwortlichkeit mit an die Hand. Setzt ihn das nicht ein wenig unter Stress? 
Im Gegenteil. Ich spreche von der Möglichkeit der Flexibilität, wo ist die denn sonst gegeben? Beim Versorgungswerk kann jeder Heilpraktiker seine Vorsorge gestalten, wie es für ihn wirtschaftlich machbar und sinnvoll ist – kein monatlicher Druck, keine festen hohen Kosten. Durch die unregelmäßigen Praxiseinnahmen im Geschäftsjahr ist es immer wieder problematisch gewesen, sich auf einen notwendigen Beitrag festzulegen. Das Versorgungswerk kennt keine „Beitragsknebel“ – durch die Möglichkeit der Zuzahlung kann der Heilpraktiker im Geschäftsjahr Monat für Monat selbst entscheiden, was er privat zurücklegt und mit welcher Summe er im Dezember sein Konto im Versorgungswerk je nach Geschäftserfolg auffüllt. Die Zuzahlung ist kein Muss.

Und wie erfolgt dann die spätere Auszahlung?
Immer als lebenslange Rente. Frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres, spätestens bis zum 67. Lebensjahr kann der Rentenbeginn frei gewählt werden.

Wie sicher ist das Versorgungswerk?
Sehr sicher. Es basiert auf der gesetzlichen Basisversorgung nach Rürup und wird über die Continentale Lebensversicherung (gegründet 1896) als Vertragspartner abgewickelt. Die Beiträge fließen in einen speziellen rabattierten Kollektivrahmenvertrag und werden kapitalgedeckt (nicht in Fonds) nach den Richtlinien der deutschen Lebensversicherungen angelegt.

Muss eine Gesundheitsprüfung absolviert werden, wenn man dem Versorgungswerk beitreten möchte?
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Gilt das Versorgungswerk nur für Heilpraktiker oder auch für deren Angehörige?
Dem Versorgungswerk können auch Angehörige beitreten, da die steuerlichen Möglichkeiten gemeinsam genutzt werden.

Und was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?
Tritt der Tod vor Rentenbeginn ein, werden alle gezahlten Beiträge für eine lebenslange Rente an Ehegatten bzw. an kindergeldberechtigte Kinder verwendet. Im Todesfall nach Rentenbeginn kann das noch vorhandene Kapital in Form einer lebenslangen Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Was gilt für Heilpraktiker, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten?
Er muss die vorher erhaltenen steuerlichen Vorteile nicht zurückzahlen. Es kommt immer darauf an, wo sich das Land mit dem Hauptwohnsitz befindet. Die nachgelagerte Besteuerung wird bereits in Deutschland über die Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Es sollte aber auf alle Fälle ein Steuerberater vor dem Umzug konsultiert werden. 

Im Falle eines Austritts aus dem Versorgungswerk gelten welche Regeln? 
Der Vertrag kann zu jedem nächsten Monatsersten beitragsfrei gestellt werden. Das vorhandene Kapital wird frühestens zum 62. Lebensjahr verrentet. Beim Versorgungswerk gibt es keine Kündigung, da Kapitalisierung per Gesetz ausgeschlossen ist. 

Ist das Versorgungswerk auch für ältere Heilpraktiker sinnvoll?
Es ist für jeden sinnvoll. Für ältere Kolleginnen und Kollegen sollte nach Möglichkeit ein höherer monatlicher Beitrag gewählt werden. Auch in den letzten Jahren vor der Rente eignet sich das Versorgungswerk, um Steuern zu sparen.

Gibt es ein Kapitalwahlrecht? 
Das Versorgungswerk mit den gesetzlichen steuerlichen Möglichkeiten soll der drohenden Altersarmut entgegenwirken und dem Sparer eine lebenslange Zusatzrente ermöglichen. Bei einer möglichen Kapitalisierung wäre dieser Effekt nicht gegeben, also kein Kapitalwahlrecht. Das Versorgungswerk ist in der Auszahlungspolitik ähnlich dem der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bringt die neue Grundrente Vorteile für die Heilpraktiker?
Die neue Grundrente hat nur Vorteile für diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Da die meisten Heilpraktiker durch ihre Versicherungsfreiheit nicht freiwillig hier einzahlen, kommen sie daher nicht in den Genuss der Grundrente.

Plant unsere Regierung nicht eine Vorsorgepflicht für Selbstständige?
Bei der Vorsorgepflicht für Selbstständige gibt sich Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) nach einem Bericht des Tagesspiegels nun kompromissbereiter. So will er Selbstständige nicht vorrangig verpflichten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten, wie es frühere Konzepte zu dem Thema vorsahen. Der Minister möchte ihnen auch ermöglichen, sich privat durch die Rürup-Rente abzusichern oder Mitglied in einem Versorgungswerk zu werden, wie es sie z.B. für Ärzte, Anwälte oder Architekten gibt.

Dann ist das Heilpraktiker-Versorgungswerk ja für die Zukunft gut aufgestellt! Wo können unsere Leser mehr darüber erfahren?

Auf www.heilpraktiker-versorgungswerk.de/informationsanforderung können Sie sich unverbindlich informieren. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung und schicken Ihnen dann eine personalisierte Berechnung mit Ihrem Wunschbeitrag zu. 



Robert Zellerer
Landesdirektor der Continentale, Gesellschafter und Geschäftsführer der Zellerer GmbH,
Versicherungsinformationsdienst für Heilpraktiker, Dozent an den Paracelsus Schulen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
www.heilpraktiker-versorgungswerk.de

 

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