Neue Leitlinien zur Heilpraktiker-Prüfung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat neue Leitlinien für die Prüfung von Heilpraktiker-Anwärterinnen und -Anwärtern bekanntgegeben. Betont wird, dass das Heilpraktiker-Gesetz und die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktiker-Gesetz als „vorkonstitutionelles“ Recht fortbestehen und durch die Heilpraktiker-Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde berechtigen. Vom Heilpraktiker soll keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen. Arztvorbehalte sollen beachtet und Tätigkeiten auf solche beschränkt werden, die „sicher beherrscht“ werden. Die neuen Leitlinien treten ab 22. März 2018 in Kraft. Wir präsentieren Euch die festgelegten Inhalte der Überprüfung und bringen Euch auf den neuesten Stand.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen.html
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