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Berufsverband Schulbegleiter in Gründung

Schulbegleiter sind Integrationshelfer, Inklusionshelfer sowie Teilhabeassistenten für Bildung. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ist beschlossen worden, dass jungen Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit gegeben werden soll, gleichberechtigt mit anderen Kindern eine vorschulische bzw. eine Regelschule zu besuchen. Dazu werden immer mehr Schulbegleiter eingesetzt. Die Aufgabe dieser Schulbegleiter ist es, die Kinder und Jugendlichen mit seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung in ihrem schulischen Alltag zu unterstützen.

Bis heute gibt es keine verlässlichen und einheitlichen Standards. Da die Bildung Ländersache ist, sind eine Vielzahl von Ansätzen und Modellen üblich. Hier findet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu Lasten der Kinder und deren Begleiter statt. Über 50 % der Kinder haben eine seelische Thematik, wie z.B. die Autismus-Spektrum-Störung nach ICD-10, F84, oft auch eine Zweitdiagnose wie z.B. die Hyperkinetische Störung nach ICD-10, F90. Andere Störungen und Krankheitsbilder sind möglich.

Beispiel: Ein 13-jähriger Junge mit Autismus-Spektrum-Störung und AHDS besucht eine Regelschule / Realschule. Das Kind ist verhaltensauffällig, sehr aggressiv und schlägt seinen Kopf auf die Tischplatte. Die Schulbegleiterin, eine 22 jährige FSJ-lerin (Freiwilliges Soziales Jahr), begleitet dieses Kind. Da sie keine Kenntnisse von Autismus und ADHS hat, ist sie vollkommen überfordert. Die Situation spitzt sich zu und eskaliert. Aufgrund fehlender Kenntnisse über die Störbilder konnte die Schulbegleiterin nicht angemessen reagieren.

Um solche Situationen zu vermeiden, ist es notwendig, dass der Schulbegleiter fundiert und nachhaltig ausgebildet ist. Eine entsprechende Fachausbildung bedeutet, dass ein psychologischer und pädagogischer Input stattfinden muss. Damit kann er rechtzeitig erkennen, wenn es zu Krisensituationen kommt und angemessen darauf eingehen. Bis zum heutigen Tage gibt es kein angemessenes bundeseinheitliches Berufsbild. Seit einiger Zeit formiert sich eine Interessengemeinschaft, die das Ziel hat, einen Berufsverband für Schulbegleiter zu gründen. Dieser Berufsverband wird sich für die Interessen derer einsetzen, die an der Teilhabe zur schulischen Bildung tätig sind.

Ziele des Verbandes:

  • Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes 
  • Interessenvertretung gegenüber Trägern, Kommunen, Politik und Verbänden
  • Anpassung des Gehalts
  • Keine Kündigung in den Schulferien
  • Ganzjährige Beschäftigung
  • Keine prekäre Beschäftigung als Schulbegleiter
  • Fester monatlicher Lohn, der nicht an den Schüler gebunden ist
  • Fort- und Weiterbildungen

Der Berufsverband wird sich dafür einsetzen, dass die zur schulischen Bildung betreuten Kinder optimal versorgt werden.


Weitere Informationen & Kontakt: 

Text: Michael Prause, Schulbegleitung Deutschland

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