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Wer Heilpraktiker-Behandlungen regelmäßig in Anspruch nimmt, sollte über eine Krankenzusatzversicherung nachdenken

Es gibt nur sehr wenige gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers und dessen homöopathische oder naturheilkundliche Behandlung teilweise übernehmen. Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass dieser nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzt. Private Krankenkassen bieten hingegen häufiger einen speziellen Versicherungsschutz für heilpraktische Behandlungen. Je nach Vertragsabschluss sind die Leistungen jedoch unterschiedlich, oft beschränken sie sich auf einen Anteil (Kostenübernahme?) von 50 bis 80 Prozent. Wer in der Regel die Naturheilkunde der Schulmedizin vorzieht, kann durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung viel Geld einsparen. 

Foto: Pixabay.com © Couleur CCO Public Domain

Eine Heilpraktikerzusatzversicherung empfiehlt sich für alle Menschen, die bei gesundheitlichen Problemen vor allem auf die Natur bauen.

 

Alternativmedizin ist im Trend

Versicherungsexperten empfehlen eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleisungen allen Menschen, die regelmäßig und oft naturheilkundliche Behandlungen bei einem Arzt oder Heilpraktiker beanspruchen. Die Zahl der Menschen, die von pharmazeutischen Medikamenten Abstand nehmen und sich wieder an traditionelle, jahrtausendealte Heilmittel erinnern, nimmt immer mehr zu. Einige Heilpraktiker setzen heute beispielsweise die Apitherapie ein, die ihre Blütezeit bereits vor etwa 6.000 Jahren bei indianischen Völkern hatte. Es handelt sich dabei um eine Therapieform, die unter anderem auf Bienenprodukte wie Honig, Bienenstockluft-, -gift und -wachs aufbaut. Im Allgemeinen sind alle heilpraktischen Verfahren auf die Anregung und Unterstützung der individuellen, eigenen Körperheilkräfte ausgelegt. Ihre Erfolge können sich sehen lassen, weshalb die Naturheilkunde immer beliebter wird.

 

 

 Pixabay.com © maxknoxvill CCO Public Domain

Zurück in die Vergangenheit: Immer mehr Ärzte und Naturheilpraktiker setzen altbewährte Bienenprodukte neu ein.

 

Breit gefächerte Auswahl an Zusatzversicherungen

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, die je nach Leistungsspektrum monatlich zwischen wenigen Euro bis etwa 80 Euro kostet, heben sich gesetzlich Versicherte auf das Niveau von Privatpatienten. Krankenversicherung.net bietet Interessierten einen Online-Vergleich, der Aufschluss über verschiedene Tarife in einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis gibt. Darüber hinaus stehen persönliche Berater zur Verfügung, die unkompliziert über ein Kontaktformular kontaktiert werden können. Es gibt verschiedene Arten von Krankenzusatzversicherungen, beispielsweise für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlungsbereich, Heilpraktikerbehandlungen, Brillenersatz sowie Auslandsreisen.

 

 

Leistungsspektrum spezieller Heilpraktikerversicherungen

Zu den bekanntesten alternativen Naturheilverfahren sowie Heilmethoden gehören:

  • Akupunktur
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Eigenbluttherapie
  • Osteopathie
  • Elektrotherapie
  • Bioenergetik
  • TCM (traditionelle chinesische Medizin)

 

Wer eine Heilpraktikerversicherung abschließen möchte, sollte den Anbieter sorgfältig auswählen. Nicht alle bieten das gesamte vorgenannte Spektrum, sondern decken nur einen Teilbereich ab. Einige verfügen über ein eigens zusammengestelltes Verzeichnis über die von ihnen gebotenen Leistungen auf Basis des Hufelandverzeichnisses. Sie sind häufig noch umfangreicher als die offiziellen Listen.

Weiterhin gibt es Unterschiede bei der Höhe der Kostenübernahme. Die Mehrzahl der Versicherer beteiligt sich nur an Behandlungen aus dem Hufelandverzeichnis und dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Beteiligung an den Behandlungskosten kann – je nach Tarif – zwischen 80 und 100 Prozent liegen. Bei den meisten Heilpraktikerversicherungen gibt es eine festgelegte Höchstgrenze für den Erstattungsbetrag. Sie kann beispielsweise bei 2.500 Euro innerhalb von zwei Jahren liegen. Die wenigen Anbieter, die darauf verzichten, gewähren in der Regel einen geringeren Leistungsumfang. Außerdem ist die Eigenbeteiligung höher.

Pixabay.com © vivi14216 CCO Public Domain

In der Traditionellen Chinesischen Medizin spielen Kräutermischungen eine große Rolle.

 

Verschiedene Leistungen über die Heilpraktikerkosten hinaus

Einige zusätzliche Krankenversicherungen erstatten neben die Heilpraktiker-Behandlungen weitere sonstige Kosten, darunter für: 

  • Sehhilfen
  • gesetzliche Eigenanteile im ambulanten und stationären Bereich wie beispielsweise Rezeptgebühren
  • Schutzimpfungen sowie Vorsorgeuntersuchungen
  • brechkraftverändernde Augenoperationen (LASIK-OP)
  • Zahnersatz
  • Psychotherapie

Beiträge für Heilpraktikerversicherungen

Im Allgemeinen gilt: Je höher der Monatsbeitrag, desto umfangreicher das Leistungsspektrum. Allerdings gibt es mittlerweile einige gute Anbieter, die kostengünstig sind und z.B. bis zu 1.000 Euro jährlich für Naturheilverfahren erstatten. Für Kinder steht eine monatliche Zahlung von ca. 7 Euro, für Erwachsene meist zwischen 14 und 18 Euro an. Wissen sollte man, dass erfahrungsgemäß nur in den ersten zwei bis drei Jahren die Tarife stabil bleiben. Danach gehören Beitragserhöhungen meist zum Standard. Wer mit vorbezeichneten Beträgen begonnen hat, kann damit rechnen, dass sie sich mittelfristig bei circa 10 bis 12 Euro für Kinder und etwa 20 bis 25 Euro für Erwachsene einpendeln. Fast alle Heilpraktikerversicherungen sind nur für gesetzlich krankenversicherte Personen abschließbar. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die allerdings nur genutzt werden können, wenn die private Krankenversicherung selbst keinerlei zusätzliche Leistungen für Heilpraktiker übernimmt.

Wartezeiten von Heilpraktikerversicherungen

Ab wann der Versicherungsschutz beginnt, lässt sich aus dem Vertrag entnehmen. Es gilt das unter „Vertragsstand ab“ eingetragene Datum. Wartezeiten sind in den meisten Fällen einzuhalten. Für ambulante Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren und Heilpraktiker beträgt sie drei Monate. Beinhaltet die Zusatzversicherung Leistungen für Psychotherapie oder Zahnersatz, ist mit einer Wartezeit von acht Monaten zu rechnen. Generell gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. 

Abschluss einer Heilpraktikerversicherung unter Berücksichtigung von psychotherapeutischen Behandlungen

Eine Psychotherapie muss mindestens zwei Jahre vor Versicherungsabschluss beendet worden sein. Litt der Antragsteller unter einer Depression, muss diese drei Jahre lang ausgeheilt sein. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, macht die Antragstellung keinen Sinn. Handelt es sich hingegen um eine Psychotherapie (z.B. zur Unterstützung bei der Trauerbewältigung) oder eine leichte psychische Erkrankung, kann die Versicherbarkeit gegeben sein. Hierfür ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Wie bereits zuvor erwähnt, übernehmen manche Heilpraktikerversicherungen auch die Kosten für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker. Bedingung hierfür ist jedoch, dass diese nach Versicherungsabschluss angeraten ist. Zudem muss die Behandlung medizinisch notwendig sein. 

Sind Gesundheitsfragen bei Antragstellung zu beantworten?

Ebenso wie bei allen anderen Krankenzusatzversicherungen ist für den Abschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich. Es gibt große Unterschiede bei deren Inhalt und auch bei den relevanten Abfragezeiträumen. Grundsätzlich sind alle Anbieter, die hohe Erstattungen übernehmen, äußerst streng bei der Auswahl ihrer Versicherten. Bei etwaigen Vorerkrankungen, dies können schon Rückenschmerzen oder Allergien sein, muss mit einer Antragsablehnung gerechnet werden. Einfachere Gesundheitsfragen finden sich bei weniger leistungsstarken Versicherungsgesellschaften.

 

 

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